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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 3 S 40.10   

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https://dejure.org/2010,14297
OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 3 S 40.10 (https://dejure.org/2010,14297)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2010 - 3 S 40.10 (https://dejure.org/2010,14297)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 3 S 40.10 (https://dejure.org/2010,14297)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Bürgerbewegung "Pro Deutschland" kann ihren Bundesparteitag im Rathaus Schöneberg abhalten

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 765
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67

    Überlassung gemeindlicher Räume an die NPD

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 3 S 40.10
    Das steht mit der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 3 S 36.09 -, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 28. März 1969 - VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368, 370) im Einklang.

    Die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 3. April 2009, a.a.O.) und die darin in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. März 1969, a.a.O.) lasse sich dogmatisch nicht begründen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2009 - 3 S 36.09

    NPD-Bundesparteitag kann im Rathaus Reinickendorf stattfinden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 3 S 40.10
    Das steht mit der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 3 S 36.09 -, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 28. März 1969 - VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368, 370) im Einklang.

    Die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 3. April 2009, a.a.O.) und die darin in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. März 1969, a.a.O.) lasse sich dogmatisch nicht begründen.

  • OVG Thüringen, 16.09.2008 - 2 EO 490/08

    Nutzung einer Stadthalle durch politische Partei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 3 S 40.10
    An dieser Rechtsauffassung (ebenso VGH Mannheim, Beschluss vom 11. Mai 1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681, 682; OVG Bautzen, Beschluss vom 12. April 2001 - 3 BS 10/01 -, NVwZ 2002, 615, 616; Ossenbühl, DVBl 1973, 289, 296; differenzierend und ablehnend für eine im Wege der Satzung erfolgte Neuregelung des Nutzungszwecks: OVG Weimar, Beschluss vom 16. September 2008 - 2 EO 490/08 -, ThürVBl.
  • BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 1/93

    Parteienbegriff I

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 3 S 40.10
    Es blendet das Geschehen im zeitlichen Vorfeld des Eilrechtschutzverfahrens aus und wird der hohen Bedeutung, die das Grundgesetz den Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes beimisst (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 17. November 1994 - 2 BvB 1/93 -, BVerfGE 91, 262, 267 ff.; Klein in Maunz-Dürig-Herzog, GG, Stand August 2005, Rz. 160 zu Art. 21), nicht gerecht.
  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 3 S 40.10
    a) Dass Änderungen der Vergabepraxis zu einem Zeitpunkt, zu dem eine Partei die Überlassung von Räumlichkeiten bereits beantragt hat, unberücksichtigt bleiben, findet seine Rechtfertigung in dem strikten Gleichbehandlungsgebot, dem die Gemeinden oder die sonstigen Träger öffentlicher Gewalt nach Art. 21 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 GG und § 5 Abs. 1 PartG unterliegen, wenn sie ihre Einrichtungen auch politischen Parteien zur Verfügung stellen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1989 - 7 B 184/88 -, NJW 1990, 134, 135).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 1 S 1283/95

    Zulassung nicht verbotener politischer Parteien zu öffentlichen Einrichtungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 3 S 40.10
    An dieser Rechtsauffassung (ebenso VGH Mannheim, Beschluss vom 11. Mai 1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681, 682; OVG Bautzen, Beschluss vom 12. April 2001 - 3 BS 10/01 -, NVwZ 2002, 615, 616; Ossenbühl, DVBl 1973, 289, 296; differenzierend und ablehnend für eine im Wege der Satzung erfolgte Neuregelung des Nutzungszwecks: OVG Weimar, Beschluss vom 16. September 2008 - 2 EO 490/08 -, ThürVBl.
  • OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01

    Anspruch einer politischen Partei auf Überlassung gemeindlicher Räume; Ausschluss

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 3 S 40.10
    An dieser Rechtsauffassung (ebenso VGH Mannheim, Beschluss vom 11. Mai 1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681, 682; OVG Bautzen, Beschluss vom 12. April 2001 - 3 BS 10/01 -, NVwZ 2002, 615, 616; Ossenbühl, DVBl 1973, 289, 296; differenzierend und ablehnend für eine im Wege der Satzung erfolgte Neuregelung des Nutzungszwecks: OVG Weimar, Beschluss vom 16. September 2008 - 2 EO 490/08 -, ThürVBl.
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2022 - 10 ME 75/22

    Einrichtung, kommunale; Einrichtung, öffentliche; Landesparteitag;

    Dies gilt jedoch nicht, wenn die Kommune den Verdacht, die Widmung nicht aus einem anzuerkennenden allgemeinen Grund geändert zu haben, sondern nur, um einen bereits gestellten Überlassungsantrag ablehnen zu können, entkräftet (Senatsbeschluss vom 14.4.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 32; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.2.2011 - 4 CE 11.287 -, juris Rn. 24; a.A. wohl OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 28.6.2010 - OVG 3 S 40.10 -, juris Rn. 10 f.).

    Jedenfalls begründet die hier vorgenommene nachträgliche Änderung des Widmungszweckes gerade auch auf Grund der zeitlichen Nähe des im beschleunigten Umlaufverfahren gefassten Beschlusses des Kreisausschusses zu dem Antrag des Antragstellers den Verdacht, dass die nachträgliche Änderung des Widmungszweckes nur im Hinblick auf eben diesen Antrag der betreffenden Partei erfolgt ist (vgl. dazu OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 28.6.2010 - OVG 3 S 40.10 - juris Rn. 11).

    Eine nachträgliche Änderung des Widmungszwecks einer öffentlichen Einrichtung zur Ablehnung eines bestimmten Überlassungsantrags einer politischen Partei ist aber mit der Pflicht der Kommunen zur Gleichbehandlung aller nicht verbotenen und damit unter das Parteienprivileg fallenden politischen Parteien (§ 5PartG) nicht zu vereinbaren, so dass der bereits gestellte Antrag nach den bisher geltenden Grundsätzen beschieden werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.3.1969 - VII C 49.67 -, juris Rn. 46; OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 28.6.2010 - OVG 3 S 40.10 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.2.2011 - 4 CE 11.287 -, juris Rn. 24).

    Dies ist angesichts der hohen verfassungsrechtlichen Bedeutung der Parteien hinzunehmen, zumal konkrete Rechtsverluste für den betroffenen Träger öffentlicher Gewalt damit nicht einhergehen (vgl. OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 28.6.2010 - OVG 3 S 40.10 -, juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2011 - 10 ME 47/11

    Gezielte Änderung der Benutzungsordnung einer Halle zum Ausschluss einer Partei

    In diesem Fall ist die Satzungsänderung, soweit sie sich Wirkung auch für den bereits gestellten Antrag beilegt, wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot teilweise unwirksam und der gestellte Antrag daher noch nach den bisher geltenden Grundsätzen, und d. h. nach dem bisher geltenden Satzungsrecht und der auf seiner Grundlage gebildeten Verwaltungspraxis, zu verbescheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.3.1969 - BVerwG VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368 [370]; VGH BW, Beschl. v. 11.5.1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 15; Sächs. OVG, Beschl. v. 12.4.2001 - 3 BS 10/01 -, a. a. O., Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.6.2010 - OVG 3 S 40.10 -, NVwZ-RR 2010, 765 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9; Bay. VGH, Beschl. v. 17.2.2011 - 4 CE 11.287 -, juris, Langtext Rn. 23 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 3 B 10.15

    Landesbank Berlin muss Girokonten für NPD-Kreisverbände

    Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung durch Art. 21 Abs. 1 GG unterliegen die Träger öffentlicher Gewalt im Rahmen des § 5 Abs. 1 PartG einem - abgesehen von den im Fall der Eröffnung eines Girokontos nicht einschlägigen Abstufungsmöglichkeiten wegen begrenzter Ressourcen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 4 PartG - strikten Gleichbehandlungsgebot (vgl. Beschluss des Senats vom 28. Juni 2010 - OVG 3 S 40.10 - juris Rn. 9; s.a. ThürOVG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 2 EO 1377/04 - juris Rn. 49; zum streng formalen Verständnis des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Chancengleichheit von Parteien BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 2 BvE 1/99 u.a., BVerfGE 104, 14 ff., zit. nach juris Rn. 22; BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 u.a., BVerfGE 47, 198 ff., zit. nach juris Rn. 87 f.; BVerfG, Urteil vom 24. Juli 1979 - 2 BvF 1/78 - BVerfGE 52, 63 ff., zit. nach juris Rn. 88; BVerfG, Urteil vom 19. Juli 1966 - 2 BvF 1/65 - BVerfGE 20, 56 ff., zit. nach juris Rn. 158).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2011 - 1 U 4/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Hausverbot für Vorsitzenden der NPD in einem

    Denn während das Land Brandenburg sich gegenüber allen politischen Parteien neutral zu verhalten hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010, Az. 3 S 40.10, zitiert nach juris, Rdnr. 9), trifft die Beklagte eine solche uneingeschränkte Verpflichtung nicht, sondern ihr steht es zu, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes Vertreter bestimmter politischer Überzeugungen von einer Nutzung ihres Hotels auszuschließen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2011 - 3a B 4.11

    Änderung der Richtlinien für Nutzung von Einrichtungen durch Parteien bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 28. März 1969 - VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368) und des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (vgl. u.a. Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 3 S 40.10 -, NVwZ-RR 2010, 765 m.w.N.), der sich auch der erkennende Senat anschließt, ist für die Anwendung des parteienrechtlichen Gleichheitssatzes die Vergabepraxis im Zeitpunkt der Antragstellung der Parteien maßgeblich.

    Insoweit handelt es sich um eine Sondersituation, die es rechtfertigt, maßgeblich auf die Rechtslage im Zeitpunkt des Vergabeantrags abzustellen (vgl. u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 3 S 40.10 -, NVwZ-RR 2010, 765 m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 01.03.2016 - 10 K 803/16

    Nutzung kommunaler Einrichtungen durch politische Parteien

    Ein solches Verfahren wäre mit der Pflicht der Gemeinden zur Gleichbehandlung der politischen Parteien nicht zu vereinbaren und hätte zur Konsequenz, dass ein bereits gestellter Antrag auf Nutzung einer gemeindlichen Einrichtung nach den bisher geltenden Grundsätzen entschieden werden müsste (BVerwG, Urt. v. 28.03.1969 - VII C 49.67 -, juris Rdnr. 46; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 14.04.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rdnr. 30; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.06.2010 - 3 S 40.10 -, juris Rdnr. 9).
  • VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09

    NPD-Bundesparteitag: Räume mussten uneingeschränkt überlassen werden

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. März 1969 - BVerwG VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368 [370]) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 3 S 36.09 -, Juris; Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 3 S 40.10 -), der die Kammer folgt (vgl. zuletzt Beschluss vom 1. Juni 2010 - VG 2 L 72.10 -), müssen Änderungen der Vergabepraxis zu einem Zeitpunkt, zu dem eine Partei die Überlassung von Räumlichkeiten bereits beantragt hat, unberücksichtigt bleiben.
  • VG Lüneburg, 12.05.2022 - 1 B 17/22

    Änderung des Widmungszwecks; Indizien; Neue Einrichtung; öffentliche Einrichtung;

    In diesem Fall ist die Satzungsänderung, soweit sie sich Wirkung auch für den bereits gestellten Antrag beilegt, wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot teilweise unwirksam und der gestellte Antrag daher noch nach den bisher geltenden Grundsätzen, und d. h. nach dem bisher geltenden Satzungsrecht und der auf seiner Grundlage gebildeten Verwaltungspraxis, zu verbescheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.3.1969 - BVerwG VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368 [370]; VGH BW, Beschl. v. 11.5.1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 15; Sächs. OVG, Beschl. v. 12.4.2001 - 3 BS 10/01 -, a. a. O., Rn. 11; OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 28.6.2010 - OVG 3 S 40.10 -, NVwZ-RR 2010, 765 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9; Bay. VGH, Beschl. v. 17.2.2011 - 4 CE 11.287 -, juris, Langtext Rn. 23 ff.).
  • VG Minden, 03.05.2023 - 2 L 353/23
    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juni 2022 - 10 ME 75/22 -, juris, Rn. 21, m.w.N.; a.A. wohl OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 3 S 40.10 -, juris, Rn. 10 f.
  • VG Koblenz, 05.04.2017 - 1 L 346/17

    Eilantrag der AfD-Fraktion im Koblenzer Stadtrat zur Überlassung von Räumen des

    Ein solches Verfahren wäre mit der Pflicht der Gemeinden zur Gleichbehandlung der politischen Parteien nicht zu vereinbaren und hätte zur Konsequenz, dass ein bereits gestellter Antrag auf Nutzung einer gemeindlichen Einrichtung nach den bisher geltenden Grundsätzen entschieden werden müsste (BVerwG, Urt. v. 28.03.1969 - VII C 49.67 -, juris, Rn. 46; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 14.04.2011 - 10 ME 47/11 -, juris, Rn. 30; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 28.06.2010 - 3 S 40.10 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 3 N 109.12

    Girokonto für Landesverband einer politischen Partei; Beachtung des

  • VG Berlin, 12.08.2011 - 2 L 126.11

    Überlassung von Räumen zur Durchführung einer Parteiversammlung

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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 27.07.2010 - 4 L 716/10.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7744
VG Neustadt, 27.07.2010 - 4 L 716/10.NW (https://dejure.org/2010,7744)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27.07.2010 - 4 L 716/10.NW (https://dejure.org/2010,7744)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 4 L 716/10.NW (https://dejure.org/2010,7744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Nichtraucherschutz in Gaststätten mit mehreren Räumen; Abgrenzung Haupt- und Nebenraum

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ausgestaltung eines Nebenraumes für Raucher in Gaststätten mit mehreren Räumen i.S.d. § 7 Abs. 3 des Nichtraucherschutzgesetzes v. Rheinland-Pfalz (NRSG); Mögliche Rechtswidrigkeit der behördlichen Anordnung eines Rauchverbotes in Nebenräumen

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Rauchverbot: Teilerfolg für Gastwirtin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtraucherschutz in rheinland-pfälzischen Zweiraum-Gaststätten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anordnung eines Rauchverbots für Nebenraum einer Zwei-Raum-Gaststätte nicht erforderlich - Eilantrag gegen Rauchverbot: Teilerfolg für Gastwirtin

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Darf im Thekenraum einer Gaststätte geraucht werden, wenn dieser kleiner ist als der Nebenraum? - Eilantrag gegen Rauchverbot

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 765 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VG Neustadt, 27.07.2010 - 4 L 716/10
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VG Neustadt, 27.07.2010 - 4 L 716/10
    Für das Interesse des Betroffenen, einstweilen nicht dem Vollzug der behördlichen Maßnahmen ausgesetzt zu sein, sind zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs von Belang (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 581).
  • VG Neustadt, 14.07.2011 - 4 K 222/11

    Rauchverbot im Thekenraum einer Zwei-Raum-Gaststätte

    Ein Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung war beim erkennenden Gericht nur teilweise erfolgreich (vgl. Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 L 716/10.NW -).

    Das erkennende Gericht ist bereits in seinem Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 L 716/10.NW - davon ausgegangen, dass die Abgrenzung zwischen Nebenräumen, in denen gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 NRSG das Rauchen erlaubt werden kann und den übrigen rauchfreien Gasträumen sich nicht alleine nach der untergeordneten Größe, d.h. nach den Vorgaben in § 7 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 NRSG beurteilt, sondern dass dem Begriff des Nebenraums eine darüber hinausgehende, eigenständige Bedeutung zukommt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 7 A 11323/11

    Kein Rauch im Thekenraum

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die vorgelegten Behördenakten und die Gerichtsakte des Verfahrens 4 L 716/10.NW verwiesen, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.
  • VG Halle, 02.09.2010 - 3 B 136/10

    Nichtraucherschutz in Gaststätten in Sachsen-Anhalt

    Zwar verlangt die Norm nicht ausdrücklich, dass es sich bei dem Raucherraum um einen Nebenraum handelt (vgl. dazu § 7 Abs. 3 NRSchG Rh.-Pf., die Regelung verlangt ausdrücklich, dass der Hauptraum rauchfrei bleiben muss - vgl. dazu: VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 L 716/10.NW - juris).
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